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Samaritercheques


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Samaritercheques – Eine Geschenksidee für alle Gelegenheiten

1. Grundsatzüberlegungen
Die Samariter-Cheques können bei allen Samaritervereinen im Appenzellerland eingelöst werden und sind damit eine gute Geschenksidee für Vereinsmitglieder, Bekannte und Verwandte. Die Chequessind erhältlich als Gutscheine mit den Beträgen von 10, 20 oder 50 Franken. Die Samaritercheques können von den Samaritervereinen beim Samariterverband beider Appenzell bestellt werden. Der Hauptvorteil des Gutscheinsystems liegt darin, dass alles investierte Geld in Samariterkreisen bleibt. Herr und Frau Schweizer geben pro Kopf und Jahr CHF 562.- für Geschenke aus. Mit den Samaritercheques können sich auch die Samaritervereine an diesem Markt beteiligen.

2. Einsatzbereiche und Umsetzung
Die Samaritercheques sind eine gute Möglichkeit als Geschenk für Samariter, aber auch für alle Nichtsamariter. Beispielsweise schenkt der Götti seinem Patenkind einen Gutschein für einen Nothilfekurs zum Erwerb des Führerscheins. Oder an einem Lottomatch oder Tombola können Gutscheine für den Besuch eines BLS-AED-Grundkurses erspielt werden. Auch können die
Samaritercheques durch Geschäfte im Dorf (Apotheke, Drogerie etc.) verkauft werden. Ehemaligen Kursteilnehmern kann ein Anreiz gegeben werden, um einen Folgekurs zu besuchen (BLS-AED, Samariterkurs, Notfälle im Sport etc.). Im Weiteren können auch Firmen und Behörden Samariter- Cheques als Kunden- oder Mitarbeitergeschenk verwenden. Der „abgebende Verein“ entscheidet bei der Ausstellung vom Gutschein, ob der Gutschein für alle Leistungen gültig ist (Kurse, Postendienst, Waren etc.) oder nur für eine bestimmte Leistung, z.B. wenn der Verein einem Kursbesucher vom Nothilfekurs einen Anreiz geben will, dass der TN das Folgeangebot BLS-AED-Grundkurs nutzt. Der „abgebende Verein“ kann zusätzlich entscheiden, ob der Samariter-Cheque nur in seinem Verein oder in allen Vereinen im Verbandsgebiet eingelöst werden kann. Der Samariter-Cheque erhält seinen Wert erst, wenn er auf der Rückseite „Ausgestellt durch“ mit dem Vereinsstempel, Unterschrift und der Vereinsnummer versehen ist.

3. Pilotprojekt
Die Ausgabe und Vermarktung der Samaritercheques wird als Pilotprojekt im Appenzellerland ab dem 1. Juli 2010 gestartet. Wir werden nach einem Jahr Bilanz ziehen und die Fortführung des Projektes im Kantonalvorstand diskutieren.

4. Abrechnung
Das eigentliche „Geld“ fliesst erst wenn:
a) ein Cheque von einem Verein verkauft wird (Cheque-Betrag wird einkassiert)
b) ein Cheque nicht am gleichen Ort eingelöst wird wie er gekauft wurde (Cheque-Betrag muss dem „ausstellenden Verein“ belastet und dem „einlösenden Verein“ gutgeschrieben werden.) Es ist davon auszugehen, dass dieser Fall sehr selten vorkommen wird.

Beispiele zur Abrechnung Verein A lässt „Samariter-Cheque“ durch jemanden Verkaufen (z.B. Apotheke) Verein B schenkt „Samariter-Cheque“ Kursteilnehmern zumBesuch von einem Folgekurs Verein C verkauft „Samariter-Cheque“ einem Mitglied vom Verein Alle Mitglieder von einer Institution (TCS, REGA, Herzstiftung, Migros, …) erhalten einen Samariter-Cheque
1) Verein A verkauft SC an Apotheke

2) Apotheke verkauft ein SC für CHF 50.- an einen Kunden

3) Kunde verschenkt SC an Patenkind

4) Patenkind löst SC bei Verein A ein und besucht Kurs 50.- günstiger.
1) Verein B schenkt allen NHKTeilnehmern einen SC von CHF 20.-, einlösbar im Verein
B für Folgekurse.

2) NHK-Teilnehmer löst SC im Verein B ein und besucht Samariterkurs 20.- günstiger.
1) Verein C verkauft SC für CHF 50.- an ein Mitglied.

2) Mitglied verschenkt SC an Bekannte

3) Bekannte besucht einen Kurs im Verein A, löst SC ein und erhält 50.- Ermässigung.
1) KV verhandelt mit Institution: Alle Kunden oder Mitglieder der Institution erhalten als Weihnachtsgeschenk einen SC für 20.-, einlösbar in allen Vereinen im Verbandsgebiet.

2) Institution verschickt SC an seine Kunden / Mitglieder

3) Kunden lösen Gutscheine in verschiedenen Vereinen ein.
Keine Verrechnung nötig, da Gutschein beim Verein A gekauft wurde und wieder bei Verein A eingelöst wurde. Keine Verrechnung nötig, da Gutschein vom Verein B als Anreiz verschenkt
wurde und bei Verein B eingelöst wurde.
Verrechnung
Ende Jahr senden die Vereine die eingelösten SC an die Verbandskassierin, wo die Verrechnung stattfindet. Der „ausstellende Verein“ erhält eine Lastschrift, der „einlösende Verein“ eine Gutschrift.
Verrechnung
Ende Jahr senden die Vereine die eingelösten SC an die Verbandskassierin, wo die Verrechnung stattfindet. Der „ausstellende Verein“ erhält eine Lastschrift, der „einlösende Verein“ eine Gutschrift.

(SC=Samariter Cheque)

Bestellung und Abrechnung bei:
Frau Maurizia Inauen
Kassierin Samariterverband beider Appenzell
Lorettostr. 19
9108 Gonten
Weitere Infos zu den Samaritercheques und Bestellformular unter www.samariter-appenzell.ch.


Samariterverband beider Appenzell
Beauftragter für Kommunikation und Marketing
Mathias Egger

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